BTCC / BTCC Square / 99bitcoinsDE /
Breaking: Hanau erlaubt Verkauf beschlagnahmter Krypto – Was bedeutet das für den Markt?

Breaking: Hanau erlaubt Verkauf beschlagnahmter Krypto – Was bedeutet das für den Markt?

Published:
2025-07-09 15:02:34

Das Landgericht Hanau hat grünes Licht gegeben: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowährungen jetzt verkaufen. Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen.

Was steckt dahinter?

Die Entscheidung könnte den deutschen Kryptomarkt aufmischen – oder doch nur die Staatskassen füllen? Klar ist: Die Regierung hat den Wert digitaler Assets erkannt. Auch wenn sie es lieber in bar hätte.

Wie wirkt sich das auf die Kurse aus?

Experten rechnen mit kurzfristiger Volatilität. Langfristig? Business as usual. Denn Krypto hat schon schlimmere Nachrichten überstanden – zum Beispiel Banker, die plötzlich „Blockchain-Experten“ werden.

Fazit: Der Markt schluckt auch diese Pille. Hauptsache, die Bullen bleiben am Drücker.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beschlagnahmte Kryptowerte dürfen von Behörden verkauft werden.
  • Es ist unerheblich, ob sich in Zukunft hohe Preise für die Coins ergeben könnten.
  • Das Gericht bestätigt die Zulässigkeit der sogenannten Notveräußerung gemäß § 111p StPO.

Der Fall

Im Zentrum des Verfahrens steht die Mutter eines wegen Drogenhandels verurteilten Mannes. Im Rahmen der Ermittlungen wurden bei ihr mehrere physische Krypto-Wallets sichergestellt. Auf den Ledger Sticks befanden sich mehrere Kryptowährungen, darunter Ripple (XRP) und Cardano (ADA). 

Die Staatsanwaltschaft sah darin mutmaßliche Erlöse aus Straftaten und plante die Kryptowerte im Wege einer Notveräußerung zu verkaufen. Der Sohn, der sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in Haft befand, legte Widerspruch ein und erklärte die Kryptowerte seien legal erworben worden. Er verwies auch auf deren potenzielle Wertsteigerung und argumentierte, dass ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich nachteilig sei. Wie auch Prognosen für Cardano und Ripple zeigen.

Entscheidung der Gerichte 

Sowohl das Amtsgericht Hanau als auch das Landgericht Hanau wiesen die Einwände zurück. Die Gerichte stellten fest, dass eine Notveräußerung gemäß § 111p der Strafprozessordnung rechtmäßig sei, wenn ein erheblicher Wertverlust drohe. Genau dies Sei bei Kryptowährungen der Fall, da diese bekanntlich extrem volatil seien. Ein plötzlicher Kursverlust könnte den Wert innerhalb kürzester Zeit erheblich schmälern. 

Das Landgericht sagte dazu:

 „Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Eigentümer ohne hohe Risikobereitschaft würde sich angesichts der zu befürchtenden Kursschwankungen zu einer Veräußerung der Kryptowerte entschließen.“ 

Es SEI nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, auf spekulative Kursentwicklungen zu hoffen oder Verluste billigend in Kauf zu nehmen. Ziel sei vielmehr die Sicherung des derzeitigen Werts und die Umwandlung in eine konventionelle Währung schaffe hier eine rechtlich und wirtschaftlich stabile Grundlage für eine spätere Rückgabe oder Einziehung.

Behörden können Marktbewegungen nicht laufend beobachten 

Einen weiteren Aspekt sieht das Gericht in den institutionellen Grenzen der Strafverfolgungsbehörden. Diese seien nicht in der Lage, wie ein Finanzdienstleister oder Börsenhändler zu agieren. 

Eine kontinuierliche Beobachtung der Kryptomärkte sei personell und technisch nicht leistbar und rechtlich auch nicht gefordert. Besonders bei digitalen Vermögenswerten wie Ripple oder Cardano fehle es an Erfahrungswerten, wie sie bei klassischen Vermögensgegenständen wie Fahrzeugen oder Immobilien vorhanden seien. Eine sichere Einschätzung über Haltedauer, Kursrisiken oder Wiederverkaufschancen könne von Seiten des Staates daher nicht verlangt werden.

Kritik und offene Fragen

Die Entscheidung sorgt für Gesprächsstoff.  Nicht nur in juristischen Fachkreisen, sondern vor allem auch in der Krypto-Community. Dass Behörden digitale Vermögenswerte frühzeitig verkaufen dürfen, stößt auf Zustimmung, aber auch auf Skepsis. Kritisiert wird vor allem, dass dabei mögliche Kursgewinne der ursprünglichen Besitzer komplett außen vor bleiben.

Wer Kryptowährungen beschlagnahmt, veräußert und anschließend deren Kurs in die Höhe schießen sieht, dürfte sich unabhängig von Schuldfragen betrogen fühlen. 

Hinzu kommt die Frage: AB wann genau gilt ein Kursverlust eigentlich als „erheblich“? Die gesetzliche Grundlage in § 111p StPO bleibt vage. Es gibt keine klaren Prozentsätze, keine festen Grenzwerte, keine einheitliche Linie. Dass Behörden mit Verweis auf „drohende Volatilität“ handeln dürfen, lässt reichlich Interpretationsspielraum und öffnet auch juristische Anschlussdebatten. 

Wann handelt der Staat zum Schutz öffentlichen Vermögens? Und wann greift er vielleicht zu früh ein? Auch die Praxis wirft Fragen auf: Welche Stellen entscheiden konkret über einen Verkauf? Wie transparent laufen diese Verkäufe ab? Und wie wird verhindert, dass sich Marktbewegungen durch staatliche Liquidierungen selbst verstärken?

Hintergrund: Was bedeutet eine Notveräußerung? 

Nach § 111p Strafprozessordnung darf ein beschlagnahmter Gegenstand verkauft werden, wenn ein erheblicher Wertverlust zu befürchten ist, oder wenn der Gegenstand „verderben“ könnte, wie es im Gesetz heißt. 

Diese Vorschrift war ursprünglich für klassische Vermögenswerte gedacht, etwa für Autos, Bargeld oder Lebensmittel. Inzwischen wird sie zunehmend auf digitale Assets angewendet, vor allem wegen ihrer extremen Preisschwankungen. Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft einen aktuellen Gesamtwert der beschlagnahmten Kryptowerte von rund 13.700 Euro ermittelt. 

Mit der Notveräußerung wird dieser Betrag gesichert und in Euro umgewandelt. Das Geld wird staatlich verwahrt und kann an den ursprünglichen Eigentümer zurückfließen, sofern im weiteren Verlauf kein rechtmäßiger Einziehungsgrund festgestellt wird.

Fazit 

Mit dem Urteil des Landgerichts Hanau rückt eine Praxis in den Fokus, die längst Alltag ist: Der Staat sichert digitale Werte  und zwar nicht durch Abwarten, sondern durch Handeln. Die Richter haben klargestellt, dass Behörden keine Spekulanten sind. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass ein Coin irgendwann vielleicht wieder steigt. Auch wenn das für Betroffene bitter sein kann: Der Staat soll Werte sichern, nicht auf Rendite hoffen. 

Der Beschluss schafft damit mehr Handlungssicherheit für Strafverfolger im Umgang mit Kryptowährungen. Gleichzeitig zeigt er aber auch wo gesetzliche Nachbesserung nötig sein könnte. Denn digitale Vermögenswerte lassen sich nicht einfach wie Autos oder Schmuck behandeln.

|Square

Get the BTCC app to start your crypto journey

Get started today Scan to join our 100M+ users