SEBI schlägt gelockerte Regeln für technische Störungen bei Börsenmaklern vor
Die indische Wertpapieraufsichtsbehörde SEBI hat Änderungen ihrer Vorschriften zum Umgang mit technischen Störungen in den Systemen von Börsenmaklern vorgeschlagen, einschließlich einer Neudefinition dessen, was als Störung gilt, einer Lockerung finanzieller Anreize und einer Beschränkung des Anwendungsbereichs der Regeln auf größere Makler.
Die Marktaufsichtsbehörde schlägt vor, die Definition „technischer Störungen“ zu verschärfen, um Funktionsstörungen nach Börsenschluss oder solche, die außerhalb der Kontrolle eines Maklers liegen, auszuschließen. Sie schlug ebenfalls vor, dass Strafen in Fällen, in denen Störungen keine Dienstunterbrechungen für Kunden verursachen, nicht angewendet werden sollten.
Zentralisiertes Portal
Um die Transparenz zu erhöhen und Doppelarbeit zu vermeiden, hat die Aufsichtsbehörde die Zentralisierung der Störungsmeldung über ein einziges Portal vorgeschlagen. Makler wären verpflichtet, sowohl die Börsen als auch ihre Kunden innerhalb von zwei Stunden nach einem Vorfall zu informieren, während die Börsen die Details ihrerseits auf ihren Websites veröffentlichen müssten.
Makler müssten ihre Kunden ebenfalls über ihre eigenen Websites, SMS, E-Mails oder Pop-up-Warnungen auf dem Laufenden halten. Zusätzlich müssten sie einen vorläufigen Vorfallbericht bis zum nächsten Handelstag (T+1) bei der Börse einreichen und innerhalb von 14 Kalendertagen eine detaillierte Ursachenanalyse vorlegen. Beide Berichte würden über ein neues gemeinsames Portal namens Samuhik Prativedan Manch eingereicht.
— Übersetzt von AltC0inX