Bank von Italien: Jede Kryptowährungstransaktion muss einem Sanktions-Screening unterzogen werden, ohne Mindestbetragsbefreiung
chaincatcherLaut Crypto Briefing hat die Bank von Italien Kryptowährungsdienstleister gewarnt, dass jede Kryptowährungsübertragung, unabhängig vom Transaktionsbetrag, einem Sanktions-Screening unterzogen werden muss und keine Mindesttransaktionsschwelle festgelegt werden darf, um eine automatische Überprüfung zu umgehen. Diese Anforderung ergibt sich aus den in Italien ab dem 30. Dezember 2025 geltenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und stellt keine neue Sanktionsverpflichtung dar. Die Bank von Italien wies insbesondere darauf hin, dass bestimmte Sofortzahlungsausnahmen für Zahlungsdienstleister nicht für Kryptowährungsübertragungen gelten. Kryptowährungsunternehmen müssen ihre Screening-Systeme überprüfen, ihre Sanktionslisten und Alarmverfahren aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle anwendbaren Transaktionen abgedeckt sind. Die MiCA-Zulassung ersetzt diese unabhängigen Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften über restriktive Maßnahmen nicht. Dieser Schritt wird die Compliance-Kosten für italienische Kryptowährungsunternehmen erhöhen, da komplexere Systeme erforderlich sind, um Transaktionswarnungen und mögliche Sanktionstreffer zu verarbeiten.
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