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Richter zwingt Tesla zur Kurskorrektur: Autopilot- und FSD-Werbung als irreführend eingestuft

Richter zwingt Tesla zur Kurskorrektur: Autopilot- und FSD-Werbung als irreführend eingestuft

Published:
2025-12-17 04:24:36
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Tesla muss die Formulierungen zu Autopilot und FSD ändern, nachdem ein kalifornischer Richter die Werbung als irreführend eingestuft hat.

Ein kalifornischer Richter hat entschieden: Tesla muss seine Sprache anpassen. Die bisherigen Formulierungen zu Autopilot und dem 'Full Self-Driving'-Paket gehen zu weit und täuschen Kunden über die tatsächlichen Fähigkeiten der Systeme.

Die regulatorische Bremswirkung

Das Urteil zwingt den Elektroauto-Pionier, seine Marketing-Botschaften zu überarbeiten. Was lange als visionäre Technologie-Vorschau verkauft wurde, muss nun realistischer und transparenter kommuniziert werden. Ein klarer Hinweis darauf, dass die Aufsichtsbehörden bei Versprechen zur künstlichen Intelligenz genauer hinschauen.

Auswirkungen jenseits der Straße

Solche regulatorischen Eingriffe sind nie nur eine Sache der Compliance. Sie beeinflussen die öffentliche Wahrnehmung, das Anlegervertrauen und letztlich die Bewertung eines Unternehmens. Während traditionelle Märkte auf solche Nachrichten oft mit Kurseinbrüchen reagieren, zeigt sich hier der fundamentale Unterschied zu dezentralen, code-basierten Systemen – niemand kann einem smarten Vertrag eine Unterlassungserklärung zustellen.

Die Grenzen des Hypes

Das Urteil ist eine Erinnerung an alle Tech-Visionäre: Auch der kühnste Traum von Autonomie muss sich irgendwann den harten Fakten der Rechtsprechung und physikalischen Realität beugen. Tesla muss nun seine Rhetorik den tatsächlichen Fähigkeiten seiner Fahrzeuge anpassen. Ein Prozess, der bei so manchem Krypto-Projekt vielleicht auch nicht schaden würde – bevor die nächste 'autonome' DeFi-Protocol implodiert und nur noch rauchende Trümmer hinterlässt.

Kalifornien fordert Tesla auf, Behauptungen zum Autopiloten zu korrigieren

2022 erklärte die Kfz-Zulassungsbehörde (DMV), dass die Werbung für Autopilot und autonomes Fahren den Eindruck erweckte, die Fahrzeuge seienmatic. Die Systeme benötigten jedoch eine aufmerksame Person am Steuer. Daraufhin änderte das Unternehmen den Namen seines Premium-Systems in autonomes Fahren (mit Aufsicht).

Das Urteil erging am selben Tag, an dem die Aktie einen Rekordschlusskurs erreichte. Die Wall Street trieb den Kurs in die Höhe, da die Begeisterung für die Pläne für Robotaxis zunahm. Die Aktien stiegen um 3,1 % auf 489,88 US-Dollar und übertrafen damit den vorherigen Rekordschlusskurs von 479,86 US-Dollar.

Die Aktie war im ersten Quartal um 36 % gefallen – der stärkste Rückgang seit 2022 –, erholte sich aber wieder und liegt nun im Jahresverlauf 21 % im Plus. Das Tageshoch lag bei 488,54 US-Dollar.

Durch den Kursanstieg erreichte die Marktkapitalisierung 1,63 Billionen US-Dollar, womit das Unternehmen auf Platz sieben der börsennotierten Firmen rangiert. Es liegt nun hinter Nvidia, Apple, Alphabet, Microsoft, Amazon und Meta und knapp vor Broadcom.

Elon Musks Vermögen auf rund 684 Milliarden US-Dollar. Damit liegt Musk mehr als 430 Milliarden US-Dollar vor Larry Page, der auf Platz zwei der Liste steht.

Der Staat erklärte, die Strafen würden verhängt, falls der Wortlaut nicht bis zum Stichtag korrigiert werde. Laut Anordnung bleibt die Umsatzstrafe auch im Falle eines Einspruchs des Unternehmens bestehen. Gordon betonte, Ziel Sei es, sicherzustellen, dass die Fahrer die Grenzen der bestehenden Systeme verstünden.

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