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Japan verschärft die Daumenschrauben: FSA greift bei Krypto-Krediten und IEOs durch

Japan verschärft die Daumenschrauben: FSA greift bei Krypto-Krediten und IEOs durch

Published:
2025-11-07 20:25:55
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Die japanische Finanzaufsichtsbehörde FSA plant, die Vorschriften für Krypto-Kredite zu verschärfen und Initial Exchange Offerings (IEOs) zu begrenzen.

Die japanische Finanzaufsicht (FSA) zieht die Zügel enger – Kreditgeschäfte mit Kryptowährungen und Initial Exchange Offerings (IEOs) stehen im Fokus neuer Regulierungen. Ein Schlag gegen die Wild-West-Mentalität des Kryptomarkts? Oder nur Bürokratie, die Innovation erstickt?

Krypto-Kredite unter verschärfter Aufsicht

Die FSA plant härtere Regeln für das Verleihen digitaler Assets. Hintergrund: Immer mehr Plattformen locken mit hohen Zinsen – doch das Risiko tragen die Anleger. Jetzt soll der regulatorische Rahmen nachziehen. Wer mit Bitcoin & Co. Kredite vergibt, muss künftig wohl mit strengeren Kapitalanforderungen und Transparenzpflichten rechnen.

IEOs: Der Goldrausch wird eingedämmt

Auch Initial Exchange Offerings, bei denen Börsen Token-Startups listen, sollen begrenzt werden. Ein Zugeständnis an den Anlegerschutz – oder ein Schritt zurück in die Steinzeit? Während andere Länder mit Sandbox-Regelungen experimentieren, zeigt Japan wieder einmal seinen regulatorischen Muskel.

Das Fazit? Japans FSA macht Ernst – und beweist damit mal wieder, dass Regulierer immer die letzte Party ruinieren müssen. Doch vielleicht ist etwas weniger Casino-Mentalität genau das, was der Kryptomarkt braucht, um erwachsen zu werden. Oder um es mit den Worten eines alten Bankers zu sagen: 'Regulierung ist wie Elternsein – keiner dankt dir, bis sie selbst Kinder haben.'

Die FSA behauptet, eine Gesetzeslücke ermögliche nicht registrierte Geschäftstätigkeiten.

Die FSA stellte fest, dass nach dem geltenden System die Verwaltung und das Anbieten von Kryptowährungen für Staking eine Registrierung als Kryptobörse erfordert. Es gibt jedoch eine Gesetzeslücke, die es nicht registrierten Kryptounternehmen ermöglicht, tätig zu sein, sofern die Tätigkeit in FORM von Kreditvergabe erfolgt. 

Die Behörde befürchtet, dass einige Krypto-Unternehmen nicht der Pflicht unterliegen, Cold Wallets zu führen oder getrennte Gelder zu verwalten. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Nutzer weiterhin die Preisschwankungen und Kreditrisiken des jeweiligen Unternehmens tragen.

betonte weiterhin, dass die neue Richtlinie Krypto-Unternehmen dazu verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen für Unterkreditgeber und Staking-Vertragspartner einzurichten trac Sie müssen außerdem robuste Verwahrungskontrollen implementieren, die Risiken gegenüber Kunden klar erläutern und gleichzeitig die Werbung regulieren.

Das Treffen bestätigte Fälle von Dienstleistern, die Rückzahlungen auf bestimmte Kreditlaufzeiten (in Jahren) beschränkten oder hohe Jahreszinsen von bis zu 10 % versprachen. Bei einigen Anbietern wurden ineffiziente Risikokontrollen festgestellt, beispielsweise das Risiko der Beschlagnahme von Vermögenswerten durchtrac(sogenanntes „Slashing“). Zudem mangelte es einigen Anbietern an einem ausreichenden Risikomanagement, um dem Risiko von Kreditausfällen durch Unterkreditnehmer entgegenzuwirken.

Mehrere Mitglieder des FSA-Ausschusses äußerten jedoch Skepsis darüber, ob der Vorschlag, Off-Chain-Börsen in die Regulierung einzubeziehen, den Marktrealitäten entspricht. Sie merkten an und stimmten darin überein, dass Staking per se eine On-Chain-Aktivität ist. 

Der FSA-Ausschuss schlägt Investitionsobergrenzen für IEOs vor

Die Mitglieder des FSA-Ausschusses schlugen außerdem vor, Investitionsobergrenzen für Crowdfunding-Plattformen festzulegen, um Überinvestitionen aufgrund von Verkaufsdruck zu verhindern. Sie wiesen darauf hin, dass Emittenten, die IEO-Gelder von einer großen Anzahl von Privatanlegern einwerben, keiner Finanzprüfung bedürfen.

Die Ausschussmitglieder schlugen vor, Investitionsbeträge über 500.000 Yen auf 5 % der Einnahmen oder des Nettovermögens, maximal jedoch 2 Millionen Yen, zu begrenzen. In fast 90 % der bisherigen inländischen IEO-Fälle lag der Kaufbetrag pro Person bei 500.000 Yen oder darunter.

Ein Ausschussmitglied argumentierte jedoch, dass zusätzliche Käufe am Sekundärmarkt das Limit leicht überschreiten könnten. Er merkte an, dass IEOs üblicherweise unmittelbar nach der Emission am Sekundärmarkt gehandelt würden, selbst wenn die Investitionsobergrenze am Primärmarkt festgelegt sei. Anleger könnten Investitionslimits auch umgehen, indem sie mehrere Konten auf Offshore-Plattformen nutzen. 

Das Ausschussmitglied räumte zudem ein, dass die Beschaffenheit der Kryptomärkte die Durchsetzung länderspezifischer Regelungen erschwert. Es argumentierte, dass die Schulung von Anlegern in Bezug auf angemessenes Risikomanagement und Diversifizierung einen längerfristigen Schutz bieten könne als die Festlegung von Investitionsobergrenzen. 

Die neuen IEO-Regulierungen befassen sich unterdessen mit mehreren wichtigen Anliegen, wie der Verhinderung von Marktmanipulationen während IEO-Prozessen. Sie befassen sich auch mit der Aufrechterhaltung der Marktstabilität während Handelssitzungen mit hoher Volatilität. 

Die Mitglieder der FSA waren sich jedoch einig, dass Regulierungen zwar dem Anlegerschutz dienen sollen, aber weder das Marktwachstum noch den technologischen Fortschritt behindern dürfen. Sie fügten hinzu, dass Investitionsobergrenzen und Kreditvergaberegeln zwar kurzfristige Bedenken ausräumen mögen, ihre langfristige Wirksamkeit jedoch ungewiss bleibt. 

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