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Microsoft im Visier: 13-Milliarden-Dollar-OpenAI-Deal löst kartellrechtliche Sammelklage aus

Microsoft im Visier: 13-Milliarden-Dollar-OpenAI-Deal löst kartellrechtliche Sammelklage aus

Published:
2025-10-13 23:35:30
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Microsoft sieht sich wegen seines 13-Milliarden-Dollar-OpenAI-Deals einer kartellrechtlichen Sammelklage gegenüber

Tech-Gigant Microsoft sieht sich mit massiven kartellrechtlichen Vorwürfen konfrontiert.

Der milliardenschwere KI-Pakt

Eine Sammelklage wirft dem Software-Riesen wettbewerbswidriges Verhalten bei seiner 13-Milliarden-Dollar-Partnerschaft mit OpenAI vor. Die Kläger argumentieren, die Allianz verzerre den künstlichen Intelligenz-Markt und schränke den fairen Wettbewerb ein.

Regulatorisches Damoklesschwert

Die Klage kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Tech-Konzerne weltweit unter verschärfter regulatorischer Beobachtung stehen. Behörden prüfen zunehmend, ob Großinvestitionen in KI-Startups etablierte Marktpositionen unzulässig festigen.

Microsofts KI-Offensive

Das Unternehmen integrierte OpenAI-Technologien tief in seine Produktpalette - von Bing über Office bis Azure. Kritiker sehen darin den Versuch, durch finanzielle Feuerkraft die Kontrolle über Schlüsseltechnologien zu erlangen.

Ein klassischer Fall von 'too big to innovate' - wenn Konzerne lieber checkbooks öffnen als echte Forschung betreiben. Die Gerichte werden nun entscheiden müssen, ob es sich um legitimes Wachstum oder Marktmanipulation handelt.

Die Verbraucher werfen Microsoft Marktmanipulation vor

Microsoft hat bisher mehr als 13 Milliarden Dollar in OpenAI investiert. Der Technologieriese kündigte 2019 erstmals eine Partnerschaft im Wert von einer Milliarde Dollar an. Damit etablierte sich Azure als zentraler Cloud-Computing-Dienst für den ChatGPT-Hersteller. Die Kläger sind überzeugt, dass diese Initiative dazu genutzt wurde, den aufstrebenden Markt für generative KI zu erobern.

Den Gerichtsakten zufolge ermöglichte die Vereinbarung Microsoft, den bahnbrechenden Erfolg von OpenAI zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen und gleichzeitig Konkurrenzprodukte wie Microsoft Copilot zu entwickeln.

Darüber hinaus wird auf einen Preiskampf bei KI-Diensten hingewiesen, der Anfang des Jahres stattfand, und betont, dass die Preise von ChatGPT „wesentlich höher“ blieben als die der Konkurrenz, angeblich aufgrund der Marktmanipulation durch Microsoft, so die Kläger.

-Artikel zufolge räumt die Klage zwar ein, dass einige der strengsten Beschränkungen kürzlich gelockert wurden, nachdem OpenAI im Juni dieses Jahres begonnen hatte, Rechenleistung von Google zu kaufen. Sie warnt jedoch, dass die Bedrohung weiterhin besteht. Die Kläger beschreiben die Vereinbarung als „ein Damoklesschwert über OpenAI, das von einem seiner Hauptkonkurrenten geschwungen wird“, was darauf hindeutet, dass Microsoft die Beschränkungen jederzeit wieder einführen könnte.

Nun fordern die Verbraucher Schadensersatz in nicht näher bezifferter Höhe für angebliche Überzahlungen seit der öffentlichen Einführung von ChatGPT im November 2022. Darüber hinaus fordern sie eine gerichtliche Verfügung, um Microsoft dauerhaft daran zu hindern, die angeblich wettbewerbswidrigen Beschränkungen für OpenAI durchzusetzen.

Microsoft steht seit einiger Zeit unter aufsichtsrechtlicher Beobachtung. Der Technologieriese entging knapp einer Milliardenstrafe, nachdem er sich mit der EU auf eine Vereinbarung geeinigt hatte, um den Einfluss seines Arbeitsplatz-Chat-Dienstes Teams auf den Markt für professionelle Software zu lockern.

Dies geschah nach über einem Jahr kartellrechtlicher Auseinandersetzungen, die durch Beschwerden konkurrierender Plattformen ausgelöst wurden. Später akzeptierte die EU als bindend erachtete Verpflichtungen von Microsoft. Wie Cryptopolitan bereits berichtete,

Was den jüngsten Fall betrifft, gaben weder Microsoft noch OpenAI unmittelbar einen Kommentar zu der Klage ab. Auch die Anwälte der elf Verbraucher, die die Klage eingereicht hatten, bei Bathaee Dunne äußerten sich nicht unmittelbar.

OpenAI, das 2015 als gemeinnützige Organisation gegründet wurde, sich inzwischen aber in ein gewinnorientiertes Unternehmen umstrukturiert hat, wird in dem Fall nicht als Beklagter genannt.

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