Dolce & Gabbana USA entgeht NFT-Klage: Gericht weist Ansprüche zurück
In einer bedeutenden Entscheidung hat ein Bundesgericht in New York am Freitag eine geplante Sammelklage gegen Dolce & Gabbana USA Inc. abgewiesen. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Unternehmens in einem Streit über das angebliche Scheitern des „DGFamily“-Non-Fungible-Token (NFT)-Projekts des Mutterkonzerns.
Die Richterin Naomi Reice Buchwald vom New Yorker Bundesgericht entschied, dass Dolce & Gabbana USA eine eigenständige Einheit gegenüber der italienischen Muttergesellschaft Dolce & Gabbana SRL ist. Somit ist die US-Tochter nicht für die Probleme des NFT-Projekts „DGFamily“ verantwortlich.
Im Mai 2024 hatten eine Gruppe von NFT-Käufern beide Unternehmen verklagt und behauptet, sie seien im Wesentlichen identisch. Die Kläger warfen den Unternehmen vor, über 25 Millionen US-Dollar aus dem NFT-Verkauf einbehalten zu haben, ohne die versprochenen Leistungen innerhalb von zwei Jahren zu erbringen. Zu den hochwertigen Vorteilen gehörten virtuelle Outfits für die Online-Welt Decentraland, echte Kleidung und exklusive Veranstaltungen. Das Projekt, das 2022 mit dem Unternehmen UNXD gestartet wurde, sollte diese Vergünstigungen bieten.
Dolce & Gabbana USA beantragte im Januar die Abweisung der Klage und argumentierte, es handele sich um eine unabhängige Gesellschaft ohne Beteiligung am NFT-Projekt, das von der italienischen Muttergesellschaft initiiert wurde. Dolce & Gabbana USA betonte, nicht mit UNXD zusammengearbeitet sowie keine NFTs beworben oder verkauft zu haben.
Obwohl die Klage erwähnte, dass beide Unternehmen einige Eigentümer, einen CEO und weitere Mitarbeiter teilten, fehlten konkrete Beweise dafür, dass diese Personen in das NFT-Projekt involviert waren.
Die Richterin urteilte zudem, die Klage habe nicht eindeutig dargelegt, dass die US-Niederlassung in das Projekt eingebunden war oder von der italienischen Gesellschaft kontrolliert wurde. Daher wurde Dolce & Gabbana USA aus dem Fall entlassen.
Diese Entscheidung stellt den Fortgang der Klage infrage, da Dolce & Gabbana USA das einzige in den USA ansässige Unternehmen war, das verklagt wurde. Die anderen genannten Unternehmen, UNXD und Bluebear Italia SRL (mit Sitz in Dubai bzw. Italien), wurden noch nicht offiziell mit der Klage konfrontiert und sind daher bisher nicht Teil des Verfahrens.

Übersetzt von ApeC0inZ