EU bereitet Rekordstrafe gegen Google vor: DMA-Verstoß droht mit Milliardenbußgeld
Brüssel steht kurz davor, Alphabet Inc. (NASDAQ: GOOG, GOOGL) mit einer historisch hohen Geldstrafe im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich zu belegen, wie die deutsche Wirtschaftszeitung Handelsblatt am Montag berichtete. Der Vorwurf: Google verstößt gegen den Digital Markets Act (DMA), indem es seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt. Die Entscheidung liegt nun bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die noch vor der Sommerpause eine endgültige Entscheidung treffen soll. Sollte die Strafe wie geplant verhängt werden, droht eine erneute Eskalation der transatlantischen Handelsbeziehungen. Während der Krypto-Markt aktuell um 10% korrigiert, signalisiert diese regulatorische Offensive der EU, dass traditionelle Tech-Giganten wie Google unter wachsendem Druck stehen, was langfristig die Dezentralisierung und Adoption digitaler Vermögenswerte weiter vorantreiben könnte.
Brüssel wirft Google vor, seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen höher zu platzieren
Die Europäische Kommission eröffnete im März 2025 den Fall Google Search, um zu prüfen, ob Google seine Suchmaschine nutzt, um mehr Traffic auf die eigenen Dienste zu lenken, anstatt konkurrierende Unternehmen fair zu behandeln.
Die Kommission betont, ihr Hauptziel sei die Durchsetzung der Vorschriften, nicht nur deren Eintreibung. Thomas Regnier, ein Sprecher der Kommission, erklärte, die Regulierungsbehörden befänden sich weiterhin im Gespräch mit dem Unternehmen über mögliche Lösungen. Er stellte außerdem klar, Brüssel sei bereit zu handeln, sollten diese Gespräche ergebnislos verlaufen.
„Auch während unserer Verhandlungen über künftige Lösungen werden wir nicht zögern, so schnell wie möglich die nächsten Schritte einzuleiten“, sagte Thomas.
Google hat die These zurückgewiesen, dass die DMA die Suche für Nutzer verbessert habe. Das Unternehmen argumentiert, die bereits in Europa vorgenommenen Änderungen hätten das Produkt geschwächt.
„Die Änderungen, die wir im Rahmen des DMA bereits an der Suche vorgenommen haben, stellen die größte Verschlechterung in der Geschichte des Produkts dar und schaffen ein zweitklassiges Erlebnis für Europäer zum Vorteil einiger weniger eigennütziger Beschwerdeführer“, sagte angeblich ein Google-Sprecher.
Dies ist natürlich nicht die erste größere Auseinandersetzung zwischen Google und den EU-Kartellbehörden. Bereits 2010 leitete die Europäische Union mehrere Kartellverfahren gegen Google wegen dessen Monopolstellung ein. Drei dieser Untersuchungen führten zu einer Anklage seitens der EU. Betroffen waren die Google-Suche, Android und Google AdSense.
Google verlor alle drei Verfahren. Die verhängten Strafen beliefen sich insgesamt auf über 8 Milliarden Euro. Daher war die Klage nach dem französischen Digitalmarktgesetz zu erwarten.
EU-Regulierungsbehörden haben Google bereits gezwungen, Android und die Werbetechnologie zu ändern
Der erste Fall betraf beispielsweise Googles Umgang mit Smartphone-Herstellern. Laut Kommission zwang Google die Hersteller, bestimmte Google-Anwendungen auf ihren Geräten zu installieren. Die Regulierungsbehörden behaupteten, Google habe es Mobilgeräten erschwert, angepasste Android-Versionen zu nutzen, die mit Googles eigenem System hätten konkurrieren können.
Die Verknüpfung von Apps war ein weiteres Anliegen der Regulierungsbehörden. Sie warfen Google vor, einige seiner Apps sodent gemacht zu haben, dass Smartphone-Hersteller gezwungen waren, mehr Google-Apps zu installieren, um Zugriff auf wichtige Apps zu erhalten. Laut Kommission sei ein solches Verhalten leicht nachvollziehbar, und es liege nahe, dass der Betreiber einer so mächtigen Plattform für mobile Anwendungen seine anderen Produkte schützen wolle.
Im Oktober 2018 änderte Google schließlich seine Vorgehensweise bei der Bereitstellung von Diensten und dem Verkauf von Anwendungen an Hersteller. So erlaubte das Unternehmen beispielsweise Smartphone- und Tablet-Herstellern, den Google Play Store zu lizenzieren, ohne alle Google-Apps auf ihren Geräten installieren zu müssen. Wollten die Hersteller jedoch weiterhin Google-Apps auf ihren Geräten installieren, mussten sie die Lizenzgebühr dafür nicht mehr entrichten.
Später, im März 2019, versprach Google europäischen Android-Nutzern während der Installation eine alternative Auswahlmöglichkeit. Anstatt nur Chrome und die Google-Suche zur Verfügung zu haben, sollten ihnen mehrere Optionen für Browser und Suchmaschinen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus prüfte die Europäische Kommission im Jahr 2020 Googles Plan zur Übernahme von Fitbit. Die Kommission genehmigte die Fusion am 17. Dezember 2020 unter bestimmten Bedingungen.
Im Bereich Werbung verhängte die Kommission am 4. September 2025 eine Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro (rund 3,4 Milliarden US-Dollar) gegen Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Adtech-Markt. Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte ihre Untersuchung von Googles Werbegeschäft im Mai 2021 eingeleitet.
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